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Selbstzahler­leistungen

Einige Untersuchungen und Behandlungen sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir bieten sie an, wenn sie medizinisch begründet sind. Zu jeder Leistung finden Sie hier Indikation, Ablauf und den aktuellen Stand der Studienlage.

Zu den Leistungen ↓

Unsere Grundsätze

  • Indikation vor Leistung: Am Anfang steht ein ärztliches Gespräch.
  • Aufklärung über Nutzen und Grenzen, auf Grundlage der Leitlinien.
  • Kosten nach GOÄ, vorab schriftlich.
  • Schriftliche Vereinbarung vor Beginn der Behandlung.

Check-up Plus

Ultraschall von Bauch und Schilddrüse als Ergänzung zum Kassen-Check-up, auf Wunsch mit Langzeitmessungen.

Der Gesundheits-Check-up der Krankenkasse umfasst Gespräch, körperliche Untersuchung und Blutwerte, aber keinen Ultraschall. Mit dem Check-up Plus ergänzen Sie ihn um eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums und der Schilddrüse. Auf Wunsch kommen Langzeitmessungen hinzu.

Der Check-up Plus

  • Ultraschall des Bauchraums (u. a. Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Milz, Bauchschlagader)
  • Ultraschall der Schilddrüse
  • Besprechung der Ergebnisse

Zusätzlich wählbar

  • Langzeit-Blutdruckmessung über 24 Stunden
  • Langzeit-EKG über 24 Stunden
  • Schlafapnoe-Diagnostik (Polygraphie) für eine Nacht zu Hause

Check-up früher als alle drei Jahre

Die Krankenkasse übernimmt den Gesundheits-Check-up ab 35 Jahren alle drei Jahre. Möchten Sie ihn früher wiederholen, ist das als Selbstzahlerleistung möglich, auf Wunsch zusammen mit dem Check-up Plus.

Geeignet, wenn …

  • Sie Ihren Kassen-Check-up um einen Blick auf die inneren Organe und die Schilddrüse ergänzen möchten.
  • Sie einen Ausgangsbefund wünschen, mit dem spätere Untersuchungen verglichen werden können.

Weniger geeignet, wenn …

  • Sie konkrete Beschwerden haben, zum Beispiel Bauchschmerzen, Herzstolpern oder Atemaussetzer im Schlaf. Dann untersuchen wir gezielt, und das bezahlt in der Regel Ihre Krankenkasse.

So läuft es ab

  1. Kurzes Vorgespräch: Wir besprechen Ihre Fragen und welche Zusatzmessungen für Sie sinnvoll sind.
  2. Ultraschall in der Praxis. Für den Bauchultraschall kommen Sie bitte möglichst nüchtern und verzichten am Vortag auf blähende Speisen und kohlensäurehaltige Getränke.
  3. Langzeitmessungen, falls gewählt: Sie bekommen das Gerät mit nach Hause und bringen es am nächsten Tag zurück.
  4. Besprechung: Wir erklären Ihnen alle Ergebnisse und, falls nötig, die nächsten Schritte.

Was die Studienlage sagt

Ultraschall ist schmerzfrei, kommt ohne Strahlung aus und zeigt, wie es um Organe wie Leber, Nieren oder Schilddrüse steht. Viele Menschen schätzen einen Überblick über den aktuellen Befund und einen Ausgangswert, mit dem spätere Untersuchungen verglichen werden können. Für Menschen ohne Beschwerden zeigen große Studien, dass allgemeine Gesundheits-Checks das Risiko schwerer Erkrankungen allein nur wenig verändern; entscheidend bleibt der Lebensstil. Wie jede Untersuchung kann auch der Ultraschall Zufallsbefunde zeigen, die eine weitere Abklärung brauchen. Das besprechen wir dann mit Ihnen.

Quelle: Krogsbøll LT u. a., Cochrane Review „General health checks in adults“, 2019.

Was es nicht ersetzt

Den Gesundheits-Check-up der Krankenkasse und die Krebsfrüherkennung. Beides steht Ihnen kostenlos zu, und wir führen es gern durch.

Kosten und Anfrage

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung und einer schriftlichen Vereinbarung.

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Gefäß-Check

Ultraschall der Hals- und Beinschlagadern auf Ablagerungen.

Mit Ultraschall schauen wir uns die Halsschlagadern (Carotis) und die Beinschlagadern in der Leiste (Femoralis) an. Wir suchen nach Ablagerungen in der Gefäßwand, sogenannten Plaques. Sie können helfen, Ihr persönliches Herz-Kreislauf-Risiko genauer einzuschätzen.

Geeignet, wenn …

  • Ihr Herz-Kreislauf-Risiko nach den üblichen Werten (Blutdruck, Blutfette, Rauchen, Alter) im Grenzbereich liegt.
  • Sie und wir unsicher sind, ob eine Behandlung der Blutfette nötig ist. Ein Plaque-Befund kann bei dieser Entscheidung helfen.
  • Sie Ihr persönliches Herz-Kreislauf-Risiko genauer kennen möchten, zum Beispiel weil Herzinfarkt oder Schlaganfall in Ihrer Familie vorkommen.

Nicht angezeigt, wenn …

  • Ihr Risiko bereits klar hoch ist oder Sie schon eine Herz-Kreislauf-Erkrankung haben. Dann steht die Behandlung ohnehin fest.
  • Sie Beschwerden haben (z. B. Schmerzen in den Beinen beim Gehen oder plötzliche Sehstörungen). Dann untersuchen wir gezielt als Kassenleistung. Bei plötzlichen Lähmungen oder Sprachstörungen rufen Sie bitte sofort die 112.

So läuft es ab

  1. Kurzes Vorgespräch: Risikofaktoren, Blutdruck, aktuelle Blutfettwerte, falls vorhanden.
  2. Ultraschall der Hals- und Leistenschlagadern im Liegen, schmerzfrei. Untersuchung und Besprechung dauern zusammen etwa 15 bis 20 Minuten.
  3. Auswertungsgespräch: Was der Befund für Ihr persönliches Risiko bedeutet und ob sich daraus eine Behandlung ergibt.

Was die Studienlage sagt

Plaques in den Hals- und Beinschlagadern zeigen sichtbar, wie stark sich die Gefäße bereits verändert haben. Die Europäische Gesellschaft für Kardiologie nennt diesen Befund als zusätzliches Kriterium, um das persönliche Herz-Kreislauf-Risiko genauer einzuschätzen, besonders wenn es im Grenzbereich liegt. Als allgemeine Reihenuntersuchung für alle Menschen ohne Beschwerden empfehlen die Leitlinien den Ultraschall dagegen nicht.

Quellen: ESC/EAS-Leitlinie Dyslipidämie, 2019; ESC-Leitlinie zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 2021; IGeL-Monitor „Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfall-Vorsorge“.

Was es nicht ersetzt

Die Messung von Blutdruck und Blutfetten und die Abklärung von Beschwerden. Ein unauffälliger Befund bedeutet nicht, dass kein Risiko besteht.

Kosten und Anfrage

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung und einer schriftlichen Vereinbarung.

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Infusions­therapie

Vitamin C und Glutathion als Infusion, nach ärztlicher Beratung.

Wir bieten Infusionen mit Vitamin C und mit Glutathion an. Bevor wir eine Infusion geben, klären wir im Gespräch und, wenn nötig, mit einer Blutuntersuchung, ob sie für Sie infrage kommt und ob etwas dagegen spricht.

Geeignet, wenn …

  • ein Vitamin-C-Mangel nachgewiesen oder sehr wahrscheinlich ist und Tabletten nicht ausreichen oder nicht vertragen werden.
  • Sie sich nach ärztlicher Beratung bewusst für eine Infusion entscheiden und medizinisch nichts dagegen spricht.

Nicht angezeigt, wenn …

  • Sie Beschwerden wie anhaltende Müdigkeit haben, deren Ursache noch nicht geklärt ist. Dann suchen wir zuerst nach der Ursache, als Kassenleistung.
  • bei Vitamin C ein angeborener Enzymmangel (G6PD-Mangel), Nierensteine, eine eingeschränkte Nierenfunktion oder eine Eisenspeicherkrankheit (z. B. Hämochromatose, Thalassämie) bekannt sind.
  • Sie schwanger sind oder stillen.

So läuft es ab

  1. Beratungsgespräch: Beschwerden, Ernährung, Medikamente, Vorerkrankungen.
  2. Blutabnahme, wenn nötig: Bestimmung der Werte im Labor, z. B. der Nierenwerte.
  3. Aufklärung und schriftliche Vereinbarung.
  4. Infusion in der Praxis, etwa 30 bis 60 Minuten. Tragen Sie einen Sensor zur Zuckermessung, sagen Sie es uns bitte vorher: Hochdosiertes Vitamin C kann die Messwerte verfälschen.

Was die Studienlage sagt

Vitamin C ist für den Körper unentbehrlich, unter anderem für das Bindegewebe und als Schutz der Zellen vor oxidativem Stress. Als Infusion gelangt es direkt ins Blut und erreicht dort höhere Spiegel als mit Tabletten. Gut belegt ist die Infusion beim Ausgleich eines Mangels. Weitere Anwendungen hochdosierter Infusionen werden wissenschaftlich untersucht; die Ergebnisse sind bisher nicht einheitlich.

Glutathion ist ein körpereigener Stoff. Aufgrund seiner biochemischen Eigenschaften ist es im Körper an der Abwehr von oxidativem Stress und an Entgiftungsvorgängen in der Leber beteiligt. Zu Glutathion-Infusionen liegen erste Studien vor, größere Untersuchungen fehlen noch.

Wie die Infusion bei Ihnen persönlich wirkt, lässt sich nicht vorhersagen. Wir besprechen mit Ihnen vorher, was Sie realistisch erwarten können.

Quellen: Fachinformation des Vitamin-C-Präparats (Ascorbinsäure 7,5 g, Anwendungsgebiet: Vitamin-C-Mangel); Onkopedia-Leitlinie „Vitamin C, hochdosiert“, DGHO/KOKON, Februar 2023.

Was es nicht ersetzt

Eine ausgewogene Ernährung, die Abklärung von Beschwerden und die Behandlung von Erkrankungen.

Kosten und Anfrage

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung und einer schriftlichen Vereinbarung.

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Adipositas-Therapie

Ärztliche Begleitung beim Abnehmen: Ernährung, Bewegung, Verhalten.

Starkes Übergewicht (Adipositas) ist eine chronische Erkrankung und kein Zeichen mangelnder Willenskraft. Wir begleiten Sie über längere Zeit: Wir suchen nach Ursachen und Folgeerkrankungen, besprechen Ernährung, Bewegung und Alltag und prüfen, ob zusätzlich Medikamente infrage kommen.

Geeignet, wenn …

  • Ihr Body-Mass-Index (BMI) bei 30 oder höher liegt, oder bei 25 oder höher, und Sie bereits Folgeerkrankungen haben, zum Beispiel Bluthochdruck, erhöhte Blutfette oder Schlafapnoe.
  • Sie bereit sind, über Monate regelmäßig zu kommen und Ihren Alltag Schritt für Schritt zu verändern.

Nicht angezeigt, wenn …

  • Sie schwanger sind oder stillen.
  • Sie eine schnelle Lösung ohne Veränderung im Alltag suchen.
  • eine Essstörung im Vordergrund steht. Dann ist eine andere Behandlung wichtiger, und wir helfen Ihnen, sie zu finden.

So läuft es ab

  1. Erstgespräch: Gewichtsverlauf, bisherige Versuche, Ernährung, Bewegung, Schlaf, Ihre Ziele.
  2. Untersuchung: Gewicht, Taillenumfang, Blutdruck, Blutuntersuchung im Labor (z. B. Blutzucker, Blutfette, Schilddrüse), je nach Befund weitere Untersuchungen.
  3. Gemeinsamer Plan: realistische Ziele, Ernährung, Bewegung, Verhalten. Bei Bedarf Vermittlung an Ernährungsberatung oder Bewegungsangebote.
  4. Regelmäßige Termine: Wir sehen uns in festen Abständen, prüfen den Verlauf und passen den Plan an.

Vor Beginn klären wir Sie ausführlich auf und schließen eine schriftliche Vereinbarung. Ein bestimmtes Gewichtsziel kann niemand zusagen, auch wir nicht.

Medikamente: wann sie infrage kommen

Für Menschen mit Adipositas gibt es heute moderne Medikamente, die über Sättigungshormone wirken. Sie können das Abnehmen gut belegt unterstützen, aber nur zusammen mit veränderter Ernährung und mehr Bewegung.

  • Zugelassen sind diese Medikamente zur Gewichtsabnahme für Erwachsene mit einem BMI ab 30 oder ab 27, wenn mindestens eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung besteht, etwa Bluthochdruck, erhöhte Blutfette oder Schlafapnoe. Ob ein Medikament für Sie infrage kommt, entscheiden wir erst nach Untersuchung und Gespräch.
  • In Schwangerschaft und Stillzeit werden sie nicht angewendet. Nach einer früheren Entzündung der Bauchspeicheldrüse oder bei bestimmten Schilddrüsentumoren in der Familie ist laut europäischer Fachinformation besondere Vorsicht geboten. Ob ein Medikament dann infrage kommt, klären wir sorgfältig im Gespräch.
  • Häufige Nebenwirkungen betreffen Magen und Darm, etwa Übelkeit, Völlegefühl, Durchfall oder Verstopfung. Sie treten nicht bei allen auf; wir besprechen sie vor Beginn ausführlich mit Ihnen.
  • Nach dem Absetzen steigt das Gewicht oft wieder an. Die Behandlung ist deshalb meist auf längere Zeit angelegt.
  • Medikamente zur Gewichtsabnahme bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht; das Gesetz schließt sie ausdrücklich aus (§ 34 Abs. 1 SGB V). Sie werden auf Privatrezept verordnet.
  • Anders ist es bei Typ-2-Diabetes: Ist ein Medikament dieser Gruppe zur Behandlung des Diabetes nötig, ist das Kassenleistung im Rahmen Ihrer Diabetesbehandlung und keine Selbstzahlerleistung.

Selbsttest: Kommt eine ärztliche Adipositas-Therapie für mich infrage?

Wenige Fragen, ein erster Anhaltspunkt. Der Test läuft nur in Ihrem Browser: Nichts wird gesendet oder gespeichert, und Ihre Antworten werden nicht an uns übermittelt.

1. Wie alt sind Sie?
2. Größe und Gewicht
3. Haben Sie eine dieser Erkrankungen? Mehrere möglich, sonst leer lassen.
4. Trifft etwas davon zu? Mehrere möglich, sonst leer lassen.

Grundlage: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“ (Deutsche Adipositas-Gesellschaft); europäische Fachinformationen der Medikamentengruppe. Wozu dieser Test dient: Er hilft Ihnen nur einzuschätzen, ob ein Gespräch mit uns sinnvoll sein kann. Er stellt keine Diagnose und gibt keine Behandlungsempfehlung.

Was die Studienlage sagt

Die Behandlung aus Ernährung, Bewegung und Verhaltensänderung ist die Grundlage jeder Adipositas-Therapie. Für die genannten Medikamente zeigen große Studien eine deutliche zusätzliche Gewichtsabnahme, solange sie eingenommen werden. Sie werden in der Leitlinie als Ergänzung empfohlen, nicht als Ersatz.

Quelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Deutsche Adipositas-Gesellschaft (AWMF-Register 050-001), Version 5.0, Oktober 2024.

Was es nicht ersetzt

Die Behandlung von Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck oder Diabetes. Diese bleibt Kassenleistung, auch während der Adipositas-Therapie.

Kosten und Anfrage

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung und einer schriftlichen Vereinbarung.

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Reisemedizin

Beratung und Reiseimpfungen vor Ihrer Reise.

Vor einer Reise beraten wir Sie, welche Impfungen und Vorsorge für Ihr Reiseziel sinnvoll sind, und führen die Reiseimpfungen bei uns durch.

Reiseimpfungen bei uns

Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt von Reiseziel, Reisedauer und Art der Reise ab. Bei uns erhalten Sie unter anderem:

  • Hepatitis A und Hepatitis B
  • Typhus
  • Tollwut
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken, z. B. für Pilgerreisen
  • Cholera

Eine Gelbfieberimpfung bieten wir nicht an; sie ist nur in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen möglich.

Standardimpfungen zahlt die Krankenkasse

Bei der Reiseberatung sehen wir auch Ihren Impfpass durch. Fehlende Standardimpfungen nach STIKO, z. B. gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Masern, sind Kassenleistung.

So läuft es ab

  1. Kommen Sie möglichst einige Wochen vor der Abreise, da manche Impfungen mehrere Termine brauchen.
  2. Bringen Sie Ihren Impfpass mit und nennen Sie uns Reiseziel und Reisedauer.
  3. Wir besprechen, welche Impfungen für Ihre Reise empfohlen sind, und planen die Termine.

Kosten und Anfrage

Reiseberatung und Reiseimpfungen für private Reisen sind keine Kassenleistung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten. Viele Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen ganz oder teilweise als freiwillige Leistung: Fragen Sie vorher dort nach und heben Sie die Rechnung auf. Bei beruflich bedingten Reisen trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten.

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Sportmedizinische Untersuchung

Vor dem Start, beim Wiedereinstieg oder für Verein und Wettkampf.

Wenn Sie mit einem Sport beginnen, wieder einsteigen oder eine Bescheinigung für Verein oder Wettkampf brauchen, untersuchen wir Sie vorab.

Was dazugehört

  • Gespräch über Vorerkrankungen und Belastung
  • körperliche Untersuchung mit Abhören von Herz und Lunge
  • Ruhe-EKG
  • auf Wunsch eine Lungenfunktionsprüfung

Kosten und Anfrage

Die Untersuchung und die Bescheinigung sind keine Kassenleistung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten.

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Atteste und Bescheinigungen

Ärztliche Bescheinigungen, die keine Kassenleistung sind.

Manche Bescheinigungen brauchen Sie nicht für Ihre Behandlung, sondern für Dritte: Arbeitgeber, Behörden, Versicherungen, Vereine oder Schulen. Diese bezahlt die Krankenkasse nicht.

Zum Beispiel

  • Sporttauglichkeit
  • Ärztliche Untersuchung für den Führerschein, z. B. für Lkw-, Bus- und Fahrgastklassen
  • Bescheinigungen für den Arbeitgeber
  • Atteste für private Versicherungen
  • Bescheinigungen für Behörden und rechtliche Angelegenheiten
  • Bescheinigungen für Kita, Schule, Hochschule und Prüfungen (z. B. Prüfungsunfähigkeit)

Grundsätzlich gilt: Bescheinigungen, die Sie auf eigenen Wunsch oder für Dritte benötigen, sind keine Kassenleistung.

Nicht hierher gehören

Die Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und Bescheinigungen, die Sie für Ihre Behandlung brauchen. Sie sind Kassenleistung.

So läuft es ab

  1. Sagen Sie uns bei der Terminvereinbarung, wofür Sie die Bescheinigung brauchen.
  2. Bringen Sie das Formular der anfragenden Stelle mit, falls es eines gibt, und frühere Befunde, die dazu passen.
  3. Bitte beachten Sie: Atteste und Bescheinigungen auf eigenen Wunsch sind kostenpflichtig. Wir weisen Sie vorher darauf hin.
  4. Je nach Bescheinigung ist eine Untersuchung nötig. Wir bescheinigen nur, was wir ärztlich feststellen können.

Was es nicht ersetzt

Gutachten, die eine Behörde bei Zweifeln an der Fahreignung anordnet, etwa durch eine Ärztin oder einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder als medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), sowie amtsärztliche Gutachten. Den Sehtest für den Führerschein machen Augenarztpraxen oder Optiker. Dafür nennen wir Ihnen gern die richtige Stelle.

Kosten und Anfrage

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten.

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