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Patienten­informationen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden: von Terminen über Krankschreibung und Rezepte bis zur Blutabnahme.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bitte immer vorher anmelden: Termine nur nach Vereinbarung
  • Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bitte rechtzeitig absagen
  • Rezepte und Überweisungen brauchen bis zu 2 Werktage Bearbeitungszeit
  • Versichertenkarte einmal pro Quartal einlesen lassen
  • Außerhalb der Sprechzeiten: 116 117, im Notfall 112

Was möchten Sie wissen?

Termine und Erreichbarkeit

Wie erreiche ich die Praxis?

  • Telefon 0421-669039: Ihr Anruf wird von unserem Praxis-Concierge angenommen. Sie nennen Ihr Anliegen, unser Team bearbeitet es und meldet sich bei Ihnen.
  • Praxis-Concierge online (öffnet ein neues Fenster): Sie schreiben Ihr Anliegen rund um die Uhr auf unserer Website. Es landet beim selben Team.
  • E-Mail: kontakt@hausarztpraxis-vegesack.de. Auch E-Mails bearbeiten wir; bitte schicken Sie Gesundheitsdaten aber möglichst nicht per E-Mail, da sie nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.

Brauche ich einen Termin?

Ja, immer. Bitte kommen Sie nicht ohne Anmeldung in die Praxis, auch nicht mit akuten Beschwerden. Unangemeldete Besuche führen zu einem vollen Wartezimmer und langen Wartezeiten für alle. Melden Sie sich vorher, dann bekommen Sie einen passenden Termin. Einzige Ausnahme ist die Blutabnahme.

Ich habe akute Beschwerden. Bekomme ich heute noch einen Termin?

Ja. Jede Ärztin und jeder Arzt hat jeden Tag feste Zeiten für akute Beschwerden und Infekte. Melden Sie sich bitte möglichst früh am Tag telefonisch oder über den Praxis-Concierge, dann geben wir Ihnen eine Uhrzeit. Ein Akuttermin ist kurz und für ein akutes Anliegen gedacht. Für weitere Anliegen oder Kontrollen vereinbaren wir gern einen eigenen Termin. Ist der Tag Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes schon voll, sehen Sie eine Kollegin oder einen Kollegen. Wie dringend eine Behandlung ist, entscheidet unser Team nach medizinischen Gesichtspunkten.

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen.

Bitte sagen Sie so früh wie möglich ab, telefonisch, über den Praxis-Concierge oder per E-Mail. Ihr Termin geht dann an jemanden, der darauf wartet.

Warum ist eine Absage so wichtig?

Jeder Termin, der ohne Absage leer bleibt, fehlt einer anderen Patientin oder einem anderen Patienten, die dringend Hilfe brauchen. Leider kommt das bei uns oft vor. Deshalb bitten wir um Verständnis: Wer wiederholt nicht erscheint, ohne abzusagen, erhält von uns zunächst einen Hinweis. Kommt es danach erneut vor, vergeben wir keine planbaren Termine mehr im Voraus, etwa für Kontrollen oder Vorsorge. Wir sehen dann nur noch bei akutem Bedarf, welcher Termin am jeweiligen Tag frei ist. Bitte haben Sie Verständnis: Wiederholtes Nichterscheinen stört das Vertrauensverhältnis, auf dem jede Behandlung beruht. Die Zeit der anderen Patientinnen und Patienten, die ihre Termine einhalten, geht vor. Die Versorgung im Notfall bleibt davon immer unberührt.

Was bringe ich zum Termin mit?

Ihre Versichertenkarte, Ihren aktuellen Medikamentenplan und, wenn vorhanden, neue Befunde und Arztbriefe. Zu Impfungen bitte den Impfpass.

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Krankschreibung

Wie bekomme ich eine Krankschreibung?

Über die Arbeitsunfähigkeit entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Die Krankschreibung geht elektronisch an Ihre Krankenkasse (eAU), Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab. Sie selbst bekommen einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.

Geht eine Krankschreibung auch per Telefon?

In bestimmten Fällen ja, aber nicht automatisch. Ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. In unserer Praxis gilt:

  • Sie sind in unserer Praxis bekannt und waren in diesem Quartal schon bei uns.
  • Die Beschwerden sind nicht schwer, und das Telefongespräch reicht aus, um die Arbeitsunfähigkeit sicher zu beurteilen.
  • Ist eine Untersuchung nötig, kommen Sie bitte in die Praxis.

Eine erste Krankschreibung per Telefon gilt höchstens 5 Kalendertage. Verlängern können wir telefonisch nur, wenn die erste Krankschreibung nach einem Besuch in der Praxis ausgestellt wurde.

Kann ich rückwirkend krankgeschrieben werden?

Eine Krankschreibung beginnt grundsätzlich am Tag der ärztlichen Untersuchung. Nur ausnahmsweise und nach ärztlicher Prüfung ist eine Rückdatierung um höchstens drei Tage möglich. Melden Sie sich deshalb bitte am ersten Krankheitstag.

Bekomme ich eine Krankschreibung für einen Facharzttermin?

Nein. Ob Sie wegen einer Untersuchung bei einer Fachärztin oder einem Facharzt arbeitsunfähig sind, entscheidet die Fachpraxis.

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Rezepte und Medikamente

Wie bestelle ich ein Folgerezept?

Telefonisch unter 0421-669039 (Praxis-Concierge), online über den Praxis-Concierge (öffnet ein neues Fenster) oder per E-Mail. Bitte nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Medikament, Stärke und Packungsgröße.

Wie lange dauert es, bis mein Rezept fertig ist?

Ab Eingang Ihrer Bestellung kann die Bearbeitung bis zu 2 Werktage dauern, je nachdem, wie viele Anfragen gerade bei uns eingehen. Jedes Rezept wird vorher ärztlich geprüft. Wir arbeiten so schnell wie möglich, bitten aber um etwas Geduld. Bestellen Sie deshalb rechtzeitig, bevor Ihre Packung leer ist. Bei akuten Beschwerden gilt das nicht: Dann melden Sie sich bitte für einen Akuttermin.

Wie bekomme ich mein E-Rezept?

Das E-Rezept wird in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte abgerufen. Dafür muss Ihre Karte in diesem Quartal bei uns eingelesen sein.

Mein Facharzt hat mir ein Medikament verordnet. Kann ich das Rezept bei Ihnen holen?

Medikamente, die eine Fachpraxis eingeleitet hat und überwacht (z. B. in der Neurologie, Rheumatologie oder Onkologie), verordnet in der Regel die Fachpraxis weiter. Sprechen Sie uns an, wir klären das im Einzelfall.

Mein Medikament ist nicht lieferbar. Was nun?

Fragen Sie zuerst in der Apotheke: Oft gibt es denselben Wirkstoff von einem anderen Hersteller. Ist das nicht möglich, melden Sie sich bei uns, wir suchen eine Alternative.

Warum bekomme ich manche Medikamente nicht auf Kassenrezept?

Das entscheiden nicht wir, sondern die gesetzlichen Regeln. Die Krankenkasse bezahlt nur, was das Gesetz und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorsehen. Daran sind wir gebunden: Verordnen wir etwas auf Kassenrezept, das nicht erstattungsfähig ist, kann die Kasse die Kosten von der Praxis zurückfordern. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn wir Ihnen in solchen Fällen ein Privatrezept ausstellen.

Welche Rezeptarten gibt es?

  • Kassenrezept (heute meist als E-Rezept): Die Kasse übernimmt die Kosten, Sie zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung in der Apotheke.
  • Privatrezept: Sie bezahlen das Medikament in der Apotheke selbst.
  • Grünes Rezept: eine ärztliche Empfehlung für ein rezeptfreies Medikament. Sie bezahlen es selbst; manche Krankenkassen erstatten solche Kosten freiwillig.

Bezahlt die Kasse rezeptfreie Medikamente?

Für Erwachsene grundsätzlich nicht (§ 34 SGB V). Ausnahmen gibt es für Kinder bis 12 Jahre, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre und bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen ein rezeptfreies Mittel zur Standardbehandlung gehört. Einige Beispiele:

  • Vitamin D und Calcium: nur zur Behandlung einer festgestellten Osteoporose, bei einer längeren Kortisonbehandlung (voraussichtlich mindestens sechs Monate in höherer Dosis) oder als vorgeschriebene Begleitung bestimmter Osteoporose-Medikamente. Ohne einen dieser Gründe sind sie keine Kassenleistung, auch wenn sie sinnvoll sein können.
  • Abführmittel: nur in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei einer Tumorerkrankung, bei Divertikeln im Darm, bei einer Darmlähmung durch Nervenerkrankungen, bei einer Dauerbehandlung mit starken Schmerzmitteln (Opioiden), vor Untersuchungen wie einer Darmspiegelung und in der letzten Lebensphase. Bei gewöhnlicher Verstopfung zahlt die Kasse nicht.
  • Acetylsalicylsäure (ASS) bis 300 mg zur Blutverdünnung: bei gesicherter koronarer Herzkrankheit, nach Herzinfarkt oder Schlaganfall und nach Eingriffen an den Arterien.
  • Eisen: nur bei nachgewiesener Blutarmut durch Eisenmangel.

Die vollständige Liste: Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, Anlage I (öffnet ein neues Fenster).

Was sind Lifestyle-Arzneimittel?

Manche Medikamente schließt das Gesetz ausdrücklich aus, weil bei ihnen vor allem die Lebensqualität im Vordergrund steht, zum Beispiel Mittel zur Gewichtsabnahme, gegen Haarausfall oder bei Erektionsstörungen (§ 34 Abs. 1 SGB V). Sie sind auch dann keine Kassenleistung, wenn sie ärztlich sinnvoll sind, und können nur auf Privatrezept verordnet werden.

Kann ich selbst bei meiner Krankenkasse nachfragen?

Ja, gern. Ihre Kasse kann Ihnen sagen, ob sie ein bestimmtes Medikament bezahlt, ob sie rezeptfreie Mittel freiwillig erstattet oder ob ein Antrag auf Kostenübernahme möglich ist. Fragen Sie am besten vorher und bringen Sie die Antwort zu Ihrem Termin mit. Selbst bezahlte Medikamente können Sie unter Umständen in der Steuererklärung angeben; heben Sie die Belege auf.

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Überweisung und Einweisung

Brauche ich für den Facharzt eine Überweisung?

Sie ist für viele Fachpraxen nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll: Mit Überweisung schickt die Fachpraxis den Befund an uns, und wir behalten den Überblick über Ihre Behandlung. Ohne Überweisung können Sie z. B. zur Augen- oder Frauenärztin.

Wie bestelle ich eine Überweisung?

Wie ein Rezept: telefonisch, über den Praxis-Concierge oder per E-Mail. Bitte nennen Sie Fachrichtung und Anlass. Auch Überweisungen brauchen bis zu 2 Werktage.

Wie lange gilt eine Überweisung?

Grundsätzlich für das Quartal, in dem sie ausgestellt wurde. Bekommen Sie den Termin in der Fachpraxis erst im nächsten Quartal, kann die Fachpraxis die Überweisung in der Regel trotzdem annehmen. Manche Fachpraxen verlangen dann aber eine neue Überweisung. In diesem Fall oder wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bei uns: Wir stellen Ihnen die Überweisung im neuen Quartal gern erneut aus.

Ich bekomme beim Facharzt keinen Termin.

Die Terminservicestelle hilft: 116 117 oder online unter 116117.de (öffnet ein neues Fenster). Ist es medizinisch dringend, vermerken wir das auf der Überweisung.

Wie bekomme ich eine Krankenhauseinweisung und wie lange gilt sie?

Eine Einweisung stellen wir aus, wenn eine Behandlung im Krankenhaus medizinisch nötig ist. Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Bei akuten Beschwerden entscheidet die Ärztin oder der Arzt bei Ihrem Termin. Ist eine geplante Aufnahme bereits mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprochen, bestellen Sie die Einweisung wie eine Überweisung; sie liegt nicht am selben Tag vor. Ist noch nichts besprochen, vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin.

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Blutabnahme und Befunde

Wann ist Blutabnahme?

Blut nehmen wir ab, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Untersuchung vorher angeordnet hat. Den Tag für die Blutabnahme legen wir dabei mit Ihnen fest. An diesem Tag kommen Sie bitte zwischen 07:30 und 08:30 Uhr. Eine feste Uhrzeit gibt es nicht; wir rufen in der Reihenfolge der Ankunft auf.

Muss ich nüchtern sein?

Für viele Werte, z. B. Blutzucker und Blutfette, ja: bitte 10 bis 12 Stunden vorher nichts essen. Wasser und ungesüßten Tee dürfen Sie trinken. Wir sagen Ihnen vorher, ob Sie nüchtern kommen sollen.

Darf ich vorher meine Medikamente nehmen?

In den meisten Fällen ja. Ausnahmen besprechen wir vor der Blutabnahme mit Ihnen.

Wann erfahre ich meine Ergebnisse?

Ergebnisse teilen wir mit, nachdem eine Ärztin oder ein Arzt sie bewertet hat. Gibt es eine wichtige Veränderung, melden wir uns von uns aus bei Ihnen. Bitte sorgen Sie dafür, dass wir Ihre aktuelle Telefonnummer und Adresse haben, und sagen Sie uns an der Anmeldung Bescheid, wenn sich etwas ändert.

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Vorsorge und Untersuchungen

Welche Vorsorge zahlt die Krankenkasse?

Gesundheits-Check-up: ab 35 Jahren alle 3 Jahre, zwischen 18 und 34 einmalig. Hautkrebs-Screening ab 35 alle 2 Jahre. Mehr unter Leistungen: Vorsorge.

Wie bereite ich mich auf den Check-up vor?

Zur Blutabnahme nüchtern kommen. Impfpass und Medikamentenplan mitbringen.

Muss ich zum Ultraschall des Bauches nüchtern sein?

Ja, bitte etwa 6 Stunden vorher nichts essen und keine kohlensäurehaltigen Getränke trinken. Verzichten Sie am Vortag möglichst auch auf blähende Speisen.

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Hausbesuche

Wann machen Sie Hausbesuche?

Wenn ein Hausbesuch medizinisch notwendig ist und Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können. Darüber entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt.

Wie melde ich einen Hausbesuch an?

Bitte möglichst früh am Vormittag telefonisch. Ein Hausbesuch ersetzt keinen Notdienst: Bei lebensbedrohlichen Beschwerden rufen Sie 112.

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Karte, ePA und Kosten

Muss ich meine Versichertenkarte jedes Mal mitbringen?

Einmal pro Quartal muss sie eingelesen werden. Ohne eingelesene Versichertenkarte können wir keine Rezepte und Überweisungen ausstellen. Am besten haben Sie sie immer dabei.

Ich habe meine Karte vergessen oder sie ist ungültig.

Bitte bringen Sie Ihre gültige Karte so bald wie möglich vorbei. Eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse ist nur für Ausnahmefälle gedacht und für uns mit erheblichem Aufwand verbunden.

Arbeiten Sie mit der elektronischen Patientenakte (ePA)?

Ja. Gesetzlich Versicherte haben eine ePA, wenn sie nicht widersprochen haben. Wird Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen, dürfen wir Ihre ePA danach 90 Tage lang einsehen und Dokumente einstellen, z. B. Laborbefunde und Arztbriefe. Bei jedem neuen Einlesen beginnen die 90 Tage von vorn.

Diesen Zugriff können Sie jederzeit verkürzen oder einer Praxis ganz entziehen, bei uns wie bei jeder anderen Praxis: über die ePA-App Ihrer Krankenkasse oder über deren Ombudsstelle. In der Praxis erleichtert die ePA aber vieles: Alle, die Sie behandeln, sehen dieselben Befunde, und wir können Ihre Behandlung besser abstimmen.

Nehmen Sie am Hausarztprogramm (Hausarztvertrag) teil?

Ja. Wir nehmen an den Hausarztverträgen (hausarztzentrierte Versorgung, HZV) teil, die die Kassenärztliche Vereinigung Bremen mit vielen gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat. Mit der Einschreibung wählen Sie uns als Ihre feste Hausarztpraxis, die Ihre Behandlung koordiniert. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Ob Ihre Krankenkasse dabei ist und was die Teilnahme für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen gern an der Anmeldung; einschreiben können Sie sich bei uns in der Praxis.

Was kostet ein Attest?

Atteste und Bescheinigungen, die nicht die Krankenkasse bezahlt (z. B. für Sportverein, Reise oder Arbeitgeber), rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Vorher erhalten Sie von uns schriftlich die voraussichtlichen Kosten.

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Miteinander

Wir geben jeden Tag unser Bestes, um Ihnen zu helfen, auch wenn es einmal voll ist. Ein freundlicher Ton hilft fast immer, gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Rassistische, homophobe oder andere herabwürdigende Äußerungen, Beleidigungen, Drohungen und lautes, aggressives Auftreten dulden wir nicht, weder gegenüber unserem Team noch gegenüber anderen Patientinnen und Patienten.

Im Notfall

112Bei lebensbedrohlichen Beschwerden, rund um die Uhr

116 117Ärztlicher Bereitschaftsdienst, wenn unsere Praxis geschlossen ist

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über den Praxis-Concierge. Wir helfen Ihnen gern weiter.

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